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Ihr habt euch für einen Transporter entschieden und wollt ihn nun zum Camper ausbauen und als Wohnmobil zulassen? In Deutschland gibt es hierfür (natürlich) einige Voraussetzungen für eine Wohnmobil-Zulassung, damit der TÜV den Camper abnimmt. Welche Punkte erfüllt sein müssen erfahrt ihr in diesem Post.

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Gründe für eine Wohnmobil-Zulassung

Natürlich stellt sich erstmal die Frage, warum überhaupt eine Wohnmobil-Zulassung anstreben. Je nach Versicherung, eurer Einstufung mit Schadensfreiheitsrabatt, den gefahrenen Kilometer im Jahr usw. ergibt sich der individuelle Versicherungsbeitrag.

Da ein Camper bzw. Wohnmobil normalerweise weniger Kilometer im Jahr gefahren wird als ein normaler PKW ergibt sich hieraus oft ein günstigerer Versicherungsbeitrag für einen Camper. Zusätzlich spielen Faktoren wie zulässiges Gesamtgewicht, PS, Modell des Fahrzeugs usw. eine Rolle.

Ab besten fragt ihr hier bei eurer KFZ-Versicherung nach oder besucht eines der einschlägigen Vergleichsportale im Internet.

Voraussetzungen für eine Wohnmobil-Zulassung

Eigentlich sind die Voraussetzungen für eine Wohnmobil-Zulassung eures Campers gar nicht so kompliziert. Wenn man ernsthaft einen Camper ausbaut um darin in Urlaub zu fahren oder zu reisen (ja, hier gibt es für mich einen großen Unterschied, ein andermal mehr dazu) erfüllt man diese praktisch schon automatisch.

Wichtig: Wenn ihr wesentliche Veränderungen an eurem Fahrzeug vor nehmt erlischt ggf. die Betriebserlaubnis und der TÜV muss die Änderungen abnehmen und erteilt dann eine neue Betriebserlaubnis. Dann wird auch der KFZ-Schein entsprechend geändert. Nur so erhaltet ihr die Vorteile bei der Versicherung.

Für den Wohnteil müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt werden:

  1. Der Wohnteil muss den größten Teil des Fahrzeugs ausmachen
  2. Sitzgelegenheit mit Tisch, dieser kann auch klappbar sein
  3. Schlafplätze, wobei auch Sitzgelegenheiten, die zu Schlafplätzen umgebaut werden können, ausreichend sind
  4. festinstallierte Küche bzw. Kocheinrichtung
  5. Schrank bzw. genügend Stauraum
  6. Die Einrichtungen müssen fest eingebaut sein. Eine volle Stehhöhe ist nicht mehr erforderlich.

Fazit: Der Camper muss den Eindruck eines für Wohnzwecke geeigneten Raumes hervorrufen und euch die Möglichkeit bieten, darin zu wohnen und zu versorgen. Ein Campingkocher und eine Luftmatratze reichen nicht aus um den Kastenwagen als Camper durchgehen zu lassen.

Das müsst ihr für Ein- und Aufbauten beachten

Die Ein- und Ausbauten müssen natürlich so verbaut sein, dass die Verletzungsgefahr im Falle eines Unfalls möglichst gering ist.

Das bedeutet:

  1. Es muss alles sicher verschraubt und verstaut sein. Zu eurer eigenen Sicherheit sollten Schranktüren fest verschlossen sein.
  2. Alle schweren Gegenstände wie Batterie, Kühlschrank usw. sollten gesichert sein.
  3. Das trifft natürlich ganz besonders für evtl. verbaute Gasflaschen zu.
  4. Die Gasanlage muss von einem speziell zertifizierten Unternehmen abgenommen werden.
  5. Zusätzlich solltet ihr natürlich die fahrzeugtechnischen Voraussetzungen wie zulässiges Gesamtgewicht, Achslastverteilung usw. beachten.
  6. Der Einbau von Dachluken und Fenstern an nicht-tragenden Teilen kann normalerweise ohne Nachweis einer Festigkeitsprüfung erfolgen.

Fazit: Die Voraussetzungen sind gar nicht so kompliziert. Am besten sprecht ihr euer Vorhaben von Anfang an mit der zuständigen TÜV-Stelle ab. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Mitarbeiter sehr hilfsbereit sind. So vermeidet ihr Enttäuschungen bei der Abnahme und vermeidet Fehler bevor ihr viel Geld investiert und die Zulassung nicht erhaltet.

Wichtig: Wenn ihr die Voraussetzungen nicht erfüllt behält das Fahrzeug seine vorherige Einstufung als PKW oder LKW. Dies kann sich in großem Maße auf die jährlichen Beiträge für Versicherung und Steuer auswirken.

Erforderliche Unterlagen für die Zulassung

Endlich ist es soweit, ihr hab euren Camper gekauft oder sogar schon fertig ausgebaut und wollt ihn zulassen.

Dafür braucht ihr folgende Unterlagen:

  1. Personalausweis/Reisepass
  2. Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigungen
  3. Versicherungs-Doppelkarte
  4. Bescheinigungen über die jüngste Haupt- und Abgasuntersuchung
  5. Nachweis der EG-Typgenehmigung
  6. die alten Kennzeichenfalls Sie jemanden mit der Zulassung beauftragen: Vollmacht nicht vergessen!

Quelle: http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/alle_infos_services_nach_fahrzeug/wohnmobil_caravan/zulassung

Besteuerung des Wohnmobils

Habt ihr es geschafft und der Camper wurde als Wohnmobil zugelassen prüft der Zoll das Fahrzeug bezüglich der Besteuerung.

Seit 2006 werden Wohnmobile als eine Fahrzeugart anerkannt und entsprechend nicht mehr wie eine PKW nach Hubraum sondern nach zulässigem Gesamtgewicht und der Emissionsklasse versteuert.

Emissionsklassen:

Es gibt die Emissionsklassen S1-S4. S4 ist die günstigste weil am wenigsten Schadstoffausstoß produziert wird.

Bis 2,0t gilt z.B. bei einer Schadstoffklasse S4 ein Basiswert von 16€ je 200kg und darüber hinaus je angefangene 200kg 10€.

zulässiges Gesamtgewicht:

Bei der Besteuerung nach Gewicht wird unterschieden zw. Fahrzeugen unter und über 2,0t zulässigem Gesamtgewicht und erfolgt in 200kg-Schritten.

Beispiel:

Fahrzeug mit Emissionsklasse S4 und 3,5t zulässigem Gesamtgewicht:

16€ bis 2,0t = 160€

2,0 – 3,5t = 1,5t, d.h. 8 x angefangene 200kg à 10€ = 80€

Gesamt-Steuer: 240€

Details zur Berechnung mit Beispielen auch zu anderen Emissionsklassen findet ihr hier.

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